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Antrag über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

Kostenlose Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse 

Einen Anspruch haben gesetzlich und privat Versicherte die privat von Angehörigen zu Hause versorgt werden, gemäß §40 Abs. 2 und §78 Abs. 1 SGB XI . Der Anspruch beläuft sich auf bis zu 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel die zum Verbrauch bestimmt sind.

 
Gesetzlich Versicherte ab Pflegegrad 1. Der Pflegegrad wird durch das Gutachten des Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) ermittelt.

Privat Versicherten ab 12,5 Punkte. Die Punkte werden durch Medicproof, dem medizinische Dienst der privaten Versicherungen vergeben.

Antrag für über die Versorgung der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gem. § 78 Absatz 1 i. V. m. § 40 Absatz 2 SGB XI

Einwilligung nach Datenschutzgesetz 

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